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Schutzdienst

In der Definition der Abt. C spricht man von Gehorsam unter trieblicher Belastung.
Dem Hund angeborene Triebe und Verhaltensweisen werden von Hundeführer und Schutzdiensthelfer entsprechend gefördert und in sinnvolle Bahnen gelenkt. Je nach Prüfungssparte (VPG 1/2/3) müssen verschiedene Gehorsamsübungen bewältigt werden. Die Benotung erfolgt durch Punktevergabe und der TSB-Bewertung. (Trieb/Selbstsicherheit/Belastbarkeit) Der Hund soll sich gegenüber dem Scheintäter selbstsicher und belastbar zeigen und erhält hier dann das Prädikat ausgeprägt, vorhanden oder nicht genügend.
Eine Ausbildung im VPG Bereich macht nicht aggressiv.

 

Quelle: Wikipedia

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